Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Organisationsberatung, Coaching, Mediation & Training

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") bilden integrierenden Bestandteil aller zwischen Corina Alchenberger und der Auftraggeberschaft abgeschlossenen Einzelverträge und regeln die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Honorar

 

Mein Honorar bemisst sich je nach Auftragsart zu einem Stunden- oder Tagesansatz. Zur Dauer der Durchführung kommt meine Zeit für die Auftragsklärung und -definition, die Konzipierung des Angebots, die stete Koordinierung mit Ihnen, die Vor- und Nachbereitung des Auftrages sowie die Reise dazu:

  • Für Privatpersonen beträgt mein Stundenansatz nach Selbsteinschätzung zwischen CHF 200.00 bis CHF 300.00.
  • Für Organisationen offeriere ich gerne individuell und abhängig von Ihrer Gemeinwohl- oder Profit-Orientierung. 

Falls notwendig und sinnvoll, gewähre ich gerne einen Rabatt: Sprechen Sie mich einfach darauf an, gerade jetzt, in diesen turbulenten Zeiten, bin ich gerne dazu bereit.

 

Fragen Sie auch Ihren Arbeitgeber für einen Beitrag an Ihr Coaching oder die Rechtsschutzversicherung an Ihre Mediation. Oder machen Sie mir ein Verhandlungsangebot. Wir finden sicher eine Lösung.  

 

Es ist möglich, ein Kostendach zu vereinbaren. In diesem Fall benachrichtige ich Sie, wenn 80% davon erreicht sind.  

 

 

Was ist in meinem Ansatz eingeschlossen, und was nicht?

 

Führungscoaching

Mein Honorar bemisst sich nach Aufwand und ich rechne im Viertelstundentakt ab, d.h. jede angebrochene Viertelstunde gilt als erfüllt. Zielvereinbarungen sowie besondere Vor- und Nachbereitung, Zwischenevaluationen sowie Abschlussgespräche werden auch in Rechnung gestellt. Administration (Porti & Buchhaltung) ist im Stundenansatz eingeschlossen. 

 

Reisezeit und Reisespesen ausserhalb der Stadt Bern, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Moderationsmaterial werden ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt.  

 

Mediation

Mein Honorar bemisst sich je nach Anzahl Teilnehmenden und Durchführungsort nach Aufwand zum Stundenansatz oder zum Tagesansatz, wobei Konzipierung, Koordinierung sowie Vor- und Nachbereitung immer noch dazugerechnet werden.

 

Reisezeit und Reisespesen ausserhalb der Stadt Bern, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Moderationsmaterial werden ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt.  

 

Moderationen & Referate

Mein Honorar für Moderationen und Referate hängt ab von der Komplexität des Themas, der Anzahl Beteiligten und der Dauer der Veranstaltung. Ich vereinbare darum mit Ihnen vorher, was wie viel kostet. 

  

Reisezeit und Reisespesen ausserhalb der Stadt Bern, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Moderationsmaterial sind nicht in der Pauschale eingeschlossen.  

 

Organisationsentwicklung

Für die Auftragsklärungen, die Erarbeitung einer Prozessarchitektur, die einzelnen Interventionsdesigns sowie die in der Organisationsentwicklung typische, rollende Konzipierung, Planung und Koordinierung des Auftrages  bemisst sich mein Honorar nach Aufwand zum Stundenansatz. Wir vereinbaren eine Gesamtsumme, von der mein tatsächlicher Aufwand abgebucht wird.

 

 

Die Ausgaben für Moderationsmaterial werden pauschal und die Reisespesen ausserhalb der Stadt Bern, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Kontakt-, Kontraktphase sowie Konzeption und Planung werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Vor- sowie Nachbereitung und Durchführung der Interventionen und die dafür notwendigen Zwischengespräche werden pauschal offeriert.

 

Trainings 

Mein Honorar für massgeschneiderte Trainings (Schulung und Sensibilisierung) offeriere ich pauschal. Die Pauschale umfasst die Auftragsklärungen, die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung sowie eine telefonische Evaluation, auch im Sinne eines Followups mit der Auftraggeberschaft.

 

Für die Planung der Weiterbildungsangebote, z.B. mit heterogenen Teilnehmendenkategorien, stelle ich den mit der Konzeption verbundene administrative Aufwand (Terminkoordination, Ausschreibung, Bestimmung der Kategorien der Teilnehmenden etc.) manchmal zusätzlich zu einem Stundenansatz von CHF 180.00 nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung.

  

Reisezeit und Reisespesen ausserhalb der Stadt Bern, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Moderationsmaterial sind ebenfalls nicht in der Pauschale eingeschlossen.  

 

 

Rechnungsstellung und Mehrwertsteuer

 

Als Unternehmerin gehen alle Steuern und Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG etc.) zu meinen Lasten. Ich rechne sie selber ab.

 

Meine Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer (8.1%). Ausser manche Schulungen: Sie sind - da Weiterbildungsangebote - nicht mehrwertsteuerpflichtig.

 

Ich liste alle meine für Sie erbrachten Dienstleistungen auf und erstelle - auch bei mehreren Parteien - nur eine Rechnung. Bitte reklamieren Sie innert 5 Tagen nach dem Erhalt der aufgelisteten Dienstleistungen, sonst gehe ich davon aus, dass Sie sie anerkennen. 

 

Ich schicke Ihnen eine Rechnung im PDF-Format elektronisch zu. Falls Sie lieber eine Rechnung mit Einzahlungsschein haben möchten, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich bitte Sie, die Rechnung für meine bereits geleistete Arbeit innert 14 Tage zu begleichen, sonst geraten Sie in Verzug. 

 

 

Terminabsagen

 

Jeden vereinbarten Termin können Sie - auch ohne Begründung - jederzeit telefonisch oder per E-Mail absagen. 

  • Für Einzeltermine muss ich mindestens 24 Stunden,
  • für Mediationen mindestens eine Arbeitswoche und
  • für Trainings und Referate sowie Moderationen, Teamentwicklung und -coaching mindestens einen Monat vor dem vereinbarten Termin von Ihrer Absage wissen.

Sonst müsste ich Ihnen den Honorarausfall für die vereinbarte Zeit belasten (unabhängig von den Gründen). 

Zusätzlich schulden Sie mir auch die Abgeltung meines allenfalls bereits gehabten Aufwandes (z.B. Vorbereitung). 

 

 

Vertraulichkeit, Orientierungspflicht & Geheimhaltung

 

Die Beratungen sind vertraulich. Eine Preisgabe von Informationen oder die Einleitung von Interventionsmassnahmen erfordert das vorherige Einverständnis. Ausgenommen sind Situationen akuter Selbst- bzw. Fremdgefährdung soweit für die Beseitigung dieser Gefährdung erforderlich oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung oder eine verbindliche gerichtliche oder behördliche Anordnung vorliegt. 

 

Ich mache Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass im gegenseitigen Verkehr per Email, Chat oder Videocall das Geheimnis nicht gewährleistet ist. Ich muss darum auch für eine allfällige Verletzung der Schweigepflicht – etwa im Falle eines Hackens - nicht einstehen.

 

Der Teilnehmer, die Teilnehmerin verpflichtet sich, alle Informationen betreffend einem Gruppenprozess (Mediation, Klärungshilfe, Teamcoaching) und den andern Teilnehmenden vertraulich zu behandeln. 

Dies gilt auch gegenüber der Auftraggeberschaft, die nicht teilnimmt, weshalb ihre Information oder anderer aussenstehenden Personen des Einverständnisses aller Teilnehmenden (über Notwendigkeit, Zeitpunkt, Form und Inhalt) bedarf bzw. vor dem Prozess dementsprechend vereinbart und allen Beteiligten so mitgeteilt wird.

 

 

Besondere Bestimmungen für die Mediation bzw. Klärungshilfe

 

Alle wirken in guten Treuen und freiwillig an der Mediation/Klärungshilfe mit. Der Prozess kann von allen jederzeit beendet werden. Die Teilnehmenden entscheiden selbstverantwortlich über den Verhandlungsinhalt wie auch das Verhandlungsergebnis. Sie tragen deshalb auch die alleinige Verantwortung für das Erreichen einer Konfliktlösung bzw. den Inhalt einer möglichen Vereinbarung. 

Ich bin vermittelnd tätig und habe keinerlei Entscheidungskompetenz und Vertretungsbefugnis für die Teilnehmenden. 

Ich beantworte keine Rechtsfragen und entscheide keine Streitfragen. Ich übernehme keine Haftung für die Verjährung oder Verwirkung von Ansprüchen und Einreden der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeberschaft. 

 

Die Teilnehmenden verpflichten sich, für die Dauer der Vergleichsgespräche, Mediationsverfahren oder anderen Verfahren auf die Verjährungseinrede zu verzichten. Dieser Verzicht ist unter Angabe der genauen Dauer der Hinderung bzw. des Stillstands der Verjährung sowie der Forderung bzw. des Rechtsverhältnisses, in schriftlicher Form zwischen den Teilnehmenden abzuschliessen. 

 

Ich verpflichte mich, die Teilnehmenden unverzüglich über Tatsachen zu informieren, die meine Allparteilichkeit in Frage stellen könnten. Weder während noch nach Abschluss der Mediation bzw. Klärung kann ich als Beraterin oder Rechtsvertreterin einer Partei auftreten oder von einer Partei als Zeugin oder Sachverständige vor Gericht angerufen werden, es sei denn, ich sei gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet. 

 

 

Beizug Dritter

 

Sollte für die Erbringung meiner Dienstleistungen der Beizug von Dritten notwendig sein, hole ich vorgängig Ihre schriftliche Zustimmung ein. Weiter verpflichte ich mich, diese sorgfältig auszuwählen und die erforderlichen Instruktionen zu erteilen. 

 

 

Haftung

 

Alle Teilnehmenden tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen. Auch innerhalb und ausserhalb der Gruppe. Für verursachte Schäden kommen sie selber auf und stellen mich – soweit gesetzlich zulässig - von allen Haftungsansprüchen frei.

 

Ich weise darauf hin, dass mein Angebot keine medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlungen ersetzen kann. Wer sich in Therapie befindet, muss rechtzeitig mit seiner Ärztin oder seinem Therapeuten klären, ob die Teilnahme sinnvoll ist.

 

Über die Mandatsführung und den Verlauf der Beratung lege ich jederzeit umfassend Rechenschaft ab. Dabei schulde ich das Tätigwerden, aber keinen bestimmten Erfolg. Die Auftraggeberschaft verpflichtet sich und ihre Rechtsnachfolger, mich als Beraterin von jeglichen Schadenersatzansprüchen, die gegen mich im Zusammenhang mit dem Tätigwerden erhoben werden, schad- und klaglos zu halten, es sei denn, ich habe den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt.

 

 

Aktenaufbewahrung

 

Ich werde Ihre Akten nach Ablauf von zehn Jahren seit Erledigung der Sache ohne vorherige Anfrage vernichten. 

 

 

Schutz des geistigen Eigentums

 

Sämtliche Urheberrechte am Auftragsergebnis mit Werkcharakter im Sinne des Bundesgesetzes über das Urheberecht und verwandte Schutzrechte vom 09.10.1992 (SR. 231.1; URG), insbesondere an  Checklisten, Konzepten, Illustrationen und sonstigen Unterlagen verbleiben bei mir. Eine allfällige Übertragung von Urheberrechten schliesse ich explizit aus, es sei denn, dies werde individuell und schriftlich mit Ihnen so vereinbart.

 

Die Auftraggeberschaft verpflichtet sich, das Auftragsergebnis mit Werkcharakter im Sinne des URG nur für den Zweck des jeweiligen Auftrages sowie im Rahmen der durch mich erlaubten Nutzung zu gebrauchen. Eine über den Auftrag hinausgehende Nutzung ist untersagt. Ferner ist die Weitergabe des Auftragsergebnisses mit Werkcharakter im Sinne des URG an einen Dritten nur mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt. 

 

 

Feedback nach Abschluss 

 

Ihr Feedback ist willkommen! Für mich ist es wesentlich zu wissen, wie man mich und unsere Zusammenarbeit erlebt hat. Mit der Auftraggeberschaft tue ich das meistens kurz telefonisch, mit dem/der Coachee ausführlicher im Schlussgespräch.

 

 

Datenschutz

 

Die Parteien verpflichten sich, bei sämtlichen Datenbearbeitungen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss geltendem schweizerischen Datenschutzrecht sowie allenfalls anwendbarem ausländischen Datenschutzrecht, etwa jenem der Europäischen Union (EU-DSGVO), einzuhalten. 

 

 

Schlussbestimmungen

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge, sofern nicht anzunehmen ist, dass jene ohne den unwirksamen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre. 

 

Änderungen

Ich behalte mir das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Sofern die Auftraggeberschaft von den Änderungen der AGB betroffen ist, wird sie von mir über eine solche Änderungen in geeigneter Form informiert. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn die Auftraggeberschaft nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Bestimmung widerspricht. 

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Als anwendbares Recht gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Bern. 

  

Bern, im Dezember 2022